Weitere Entscheidungen unten: BGH, 21.06.1966 | BGH, 14.12.1965

Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65   

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https://dejure.org/1966,176
BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65 (https://dejure.org/1966,176)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1966 - VII ZR 23/65 (https://dejure.org/1966,176)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1966 - VII ZR 23/65 (https://dejure.org/1966,176)
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Kfz-Werkstatt

Haftung in der BGB-Gesellschaft (GbR), §§ 823, 847 BGB, § 31, § 831 BGB;

(Hinweis: beachte die Erstreckung des Schmerzensgeldes auf die vertragliche Haftung seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitverursachung eines Unfalls durch das Auslaufen von Bremsflüssigkeit und der dadurch beeinträchtigten Bremswirkung der Fußbremse im Zeitpunkt des Zusammenstoßes - Beweispflichtigkeit für das Versagen einer Bremse und Anforderungen an ein Verkennen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 311
  • NJW 1966, 1807
  • MDR 1966, 832
  • DB 1966, 1182
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 9/60

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65
    Die Frage wäre nur für die Verjährung von Bedeutung (BGHZ 35, 130); hierauf haben sich die Beklagten aber nicht berufen.
  • BGH, 17.02.1966 - VII ZR 231/63

    Kündigung eines Vertrags über die Herstellung von amtlichen Fernsprechbüchern -

    Auszug aus BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65
    Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist, anders als die Offene Handels- und die Kommanditgesellschaft (BGH in NJW 1952, 528 [OLG Celle 18.01.1952 - 8 U 228/52]; VII ZR 231/63 vom 17. Februar 1966), zu wenig körperschaftlich organisiert, als daß man die für sie handelnden Gesellschafter als ihre "Organe" bezeichnen könnte.
  • BGH, 20.05.1963 - VII ZR 80/62
    Auszug aus BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65
    Zum Sachverhalt wird auf das Urteil des Senats vom 20. Mai 1963 - VII ZR 80/62 - verwiesen.
  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

    Entscheidend für die Verrichtungsgehilfeneigenschaft ist aber, dass die Tätigkeit in einer abhängigen Stellung vorgenommen wird und der Geschäftsherr die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken oder entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann (vgl. Senatsurteile vom 10. Dezember 2013 - VI ZR 534/12, VersR 2014, 466 Rn. 12; vom 6. November 2012 - VI ZR 174/11, VersR 2013, 203 Rn. 15; vom 10. März 2009 - VI ZR 39/08, VersR 2009, 784 Rn. 11; BGH, Urteile vom 30. Juni 1966 - VII ZR 23/65, BGHZ 45, 311, 313 und vom 12. Juni 1997 - I ZR 36/95, VersR 1998, 862, 863).
  • BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99

    Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter;

    aa) Nach einer älteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs soll allerdings die Vorschrift des § 31 BGB auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht anwendbar sein, weil sie, anders als die offene Handelsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft, zu wenig körperschaftlich organisiert sei, als daß man die für sie handelnden Gesellschafter als ihre "Organe" bezeichnen könnte (BGHZ 45, 311, 312).
  • OLG Köln, 19.01.2010 - 24 U 51/09

    Schadenersatz wegen Diskriminierung schwarzafrikanischen Paares bei der

    Hierfür genügt es, dass der Geschäftsherr die konkrete Tätigkeit des Handelnden faktisch jederzeit beschränken, untersagen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann (BGH WM 1998, 257, Tz. 30 bei juris, BGHZ 45, 311, 313; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 68. Auflage, § 831 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1966 - VI ZR 222/64   

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https://dejure.org/1966,976
BGH, 21.06.1966 - VI ZR 222/64 (https://dejure.org/1966,976)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1966 - VI ZR 222/64 (https://dejure.org/1966,976)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1966 - VI ZR 222/64 (https://dejure.org/1966,976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Auslagen für Postgebühren durch den Armenanwalt gegenüber der Staatskasse - Berechnung der Postgebühren des Anwalts nach einem Pauschsatz - Vergütungsanspruch des Armenanwalts gegen die Staatskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1411
  • MDR 1966, 832
  • DB 1966, 1431
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Verden, 17.01.1966 - 4 S 82/65
    Auszug aus BGH, 21.06.1966 - VI ZR 222/64
    Die Zubilligung des Pauschsatzes an den Armenanwalt haben abgelehnt: OLG Bremen Rechtspfleger 1966, 55 mit ablehnender Anmerkung von Schmidt; OLG Bamberg JurBüro 1966, 322; OLG München JurBüro 1966, 317; LG Verden NJW 1966, 460 [LG Verden 17.01.1966 - 4 S 82/65]; LG Dortmund Tschischgale KostRsp § 126 BRAGebO Nr. 25 mit ablehnender Anmerkung von Lappe; LG Lüneburg JurBüro 1966, 313.
  • OLG Nürnberg, 13.10.2009 - 6 W 377/09

    Anwaltsvergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe: Höhe der Pauschale für Post-

    Bei der Prozesskostenhilfe verhielt es sich gerade umgekehrt: Hier war es spätestens seit der oben bezeichneten BGH-Entscheidung (NJW 1971, 1845; vgl. schon NJW 1966, 1411; ferner OLG Hamm FamRZ 2009, 721; KG Berlin, Az. 1 W 277/08 = RVGreport 2008, 433) ganz herrschende Meinung, dass sich die Auslagenpauschale nicht nach den gekürzten PKH-Sätzen richtet, sondern nach den Regelgebühren (vgl. Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, aaO., Rn 33 Fn 30; die dort geäußerte Erwartung, dass das frühere Problem durch den Gleichlauf der Regel- und der PKH-Gebühren im Streitwertbereich bis 3.000 Euro gegenstandslos sei, war allerdings - wie der vorliegende Fall zeigt - verfrüht, vgl. auch unten Nr. 3 Abs. 2).

    3) Nach allem erscheint es aus Sicht des Senats nicht geboten, zur Frage, ob sich bei der Prozesskostenhilfevergütung die Auslagenpauschale (weiterhin) nach den Regelgebühren richtet, eine erneute Grundsatzentscheidung herbeizuführen, nachdem diese Frage seit den vorbezeichneten BGH-Entscheidungen (NJW 1971, 1845; 1966, 1411) geklärt war, das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz an dieser Handhabung nichts ändern wollte, die seither veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen mit einem scheinbar gegenteiligen Ergebnis sich auf den Sonderfall Beratungshilfe beziehen und die vermeintlich unterschiedliche Behandlung beider Komplexe sachgerecht ist (vgl. KG Berlin, OLG Düsseldorf, OLG Hamm, jeweils aaO.).

  • OLG Hamm, 11.09.2008 - 23 W 72/08

    Berechnung der Auslagenpauschale des im Rahmen der Beratungshilfe tätigen

    Nur diese sind die "gesetzlichen" Gebühren des Anwalts und nicht die Gebühren, die als Folge einer Beiordnung oder Bestellung des Rechtsanwalts lediglich in gekürztem Umfang aus der Staatskasse beansprucht werden können ( §§ 97 Abs. 1 Satz 1, 121, 123 BRAGO; vgl. auch BGH, NJW 1971, 1845; 1966, 1411).
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZR 572/80

    Ansatz der erhöhten Postgebührenpauschale durch den im Armenrecht beigeordneten

    Hinsichtlich derartiger Auslagen kommt es grundsätzlich auf deren tatsächliche Höhe an, unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt einer Partei vom Gericht beigeordnet war oder nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Juni 1966 - VI ZR 222/64 = NJW 1966, 1411).
  • BGH, 14.07.1971 - IV ZR 731/68

    Erinnerung gegen die von der Urkundsstelle festgesetzten Gebühren eines

    Auslagen für Postgebühren können auch vom Armenanwalt gegenüber der Staatskasse nach dem Pauschsatz des § 26 Satz 2 BRAGebO berechnet werden, BGH Beschl. vom 21. Juni 1966 - VI ZR 222/64 = NJW 1966, 1411.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1986 - 4 WF 145/86
    Hinsichtlich der abschließend von dem Amtsgericht zu treffenden Entscheidung wird angemerkt, daß die von dem Erinnerungsführer vertretene Rechtsansicht schon seit geraumer Zeit im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1966, 1411; 1971, 1845) der ganz herrschenden Meinung entspricht (Mümmler, KostRspr. § 26 BRAGO Anm. 5; Riedel/ Sußbauer, BRAGO 5. Aufl. Anm. 8; Gerold/Schmidt, BRAGO 8. Aufl. Anm. 6; Hartmann, Kostengesetze 14. Aufl. § 26 BRAGO Anm. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1965 - VI ZR 156/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,5374
BGH, 14.12.1965 - VI ZR 156/64 (https://dejure.org/1965,5374)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1965 - VI ZR 156/64 (https://dejure.org/1965,5374)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1965 - VI ZR 156/64 (https://dejure.org/1965,5374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Landes auf Ersatz des Unterhaltsschadens der Witwe eines bei einer Verkehrskontrolle getöteten Polizeimeisters - Mitverschulden eines Polizeimeisters an einem Verkehrsunfall - Schuldhaftigkeit der Ermöglichung einer Schwarzfahrt - Kürzung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 832
  • DB 1966, 188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.02.1962 - VI ZR 131/61

    Ersatzpflicht des Kfz-Halters für die Folgen einer Schwarzfahrt

    Auszug aus BGH, 14.12.1965 - VI ZR 156/64
    Nach Deliktsrecht (§ 823 Abs. 1 BGB) ist der Halter für die Schadensfolgen einer Schwarzfahrt nur dann verantwortlich, wenn sich sein Verschulden nicht auf die Ermöglichung einer unbefugten Benutzung des Wagens beschränkt, sondern ihm weiter vorzuwerfen ist, daß er als Auswirkung seines nachlässigen Verhaltens eine verkehrsgefährdende Benutzung des Wagens in Rechnung stellen mußte (LM BGB § 823 Ec Nr. 18 - VersR 1962, 333).
  • BGH, 13.02.1968 - VI ZR 171/66

    Haftung des Halters für ein durch einen Schwarzfahrer herbeigeführtes

    Gewiß ist der Kraftfahrzeughalter für die Unfallfolgen einer Schwarzfahrt nur dann nach § 823 Abs. 1 BGB Schadens ersatzpflichtig, wenn sich sein Verschulden darauf bezogen hat, daß der Wagen in verkehrsgefährlicher Art benutzt worden ist (Urteile des erkennenden Senats vom 2. Februar 1962 - VI ZR 131/61 = LM § 823 (Ec) BGB Nr. 18 und vom 14. Dezember 1965 - VI ZR 156/64 = MDR 1966, 832).
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